Beschluss der MV vom 12.03.2016.
Wer den Termin für die Ablesung des Stromzählers nicht wahrnehmen kann, unabhängig vom
Grund, fotografiert den Zählerstand und reicht diesen postalisch oder per Mail ein.
Wer seinen Zählerstand nicht pünktlich einreicht bzw. bei der Ablesung nicht anwesend ist, muss
zusätzlich fünf Gemeinschaftsarbeitsstunden ableisten. Wahlweise können je Stunde 20,-- € gezahlt
werden.
Ab der 2. schriftlichen Erinnerung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 5,-- € erhoben und für
jeden weiteren Brief ebenso.