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  • Stromablesung


    Beschluss der MV vom 12.03.2016.
    Wer den Termin für die Ablesung des Stromzählers nicht wahrnehmen kann, unabhängig vom
    Grund, fotografiert den Zählerstand und reicht diesen postalisch oder per Mail ein.
    Wer seinen Zählerstand nicht pünktlich einreicht bzw. bei der Ablesung nicht anwesend ist, muss
    zusätzlich fünf Gemeinschaftsarbeitsstunden ableisten. Wahlweise können je Stunde 20,-- € gezahlt
    werden.
    Ab der 2. schriftlichen Erinnerung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 5,-- € erhoben und für
    jeden weiteren Brief ebenso.