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DATENSCHUTZ / IMPRESSUM
Fehlender Stromzählerstand
Beschluss der MV vom 08.03.2020
Fehlt bei Erstellung der Jahresrechnung, nach zweimaliger schriftlicher Erinnerung, der Stromzählerstand, wird der Gartenpächter mit dem Gegenwert von 500 KWH belastet.
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